Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der KBT Treuhand AG Zürich

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche die KBT Treuhand AG Zürich („Treuhänderin“) für ihre Kunden anbietet. Die Auftragsbestätigung und diese AGB bilden die Vertragsgrundlage für die Erbringung von Leistungen der Treuhänderin gegenüber dem Kunden. Die Parteien können in der Auftragsbestätigung von diesen AGB abweichende Regelungen treffen.

2. Grundlagen der Geschäftsbeziehungen

Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall in der Auftragsbestätigung vereinbarten und von der Treuhänderin auszuführenden Tätigkeiten. Die Treuhänderin kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn sie dem Kunden beratend zur Seite steht. Aus diesem Grunde kann die Treuhänderin ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine verbindlichen Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts von bestimmten Ergebnissen abgeben.

Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.

Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich.

Die Treuhänderin kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen; diese unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht gemäss Ziffer 6.

Nachträglich vereinbarte Leistungsänderungen können eine Anpassung des Honorars nach sich ziehen.

3. Mitwirkung des Kunden

Alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sind vom Kunden unaufgefordert und rechtzeitig der Treuhänderin zu übermitteln. Die Treuhänderin darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind.
Überlassene Unterlagen und Informationen werden von der Treuhänderin nicht auf ihre Richtigkeit und Gesetzmässigkeit geprüft.

4. Digitaler Informationsaustausch

Die Parteien können für die Abwicklung Ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.
Die Treuhänderin trifft angemessene Vorkehrungen um sicherzustellen, dass sich seine Datenverarbeitungssysteme und die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden, und dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl abgesichert sind. Der Treuhänderin ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen.

Die Treuhänderin kann dem Kunden Dritt-Software zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. Die Treuhänderin stellt jedoch sicher,
dass die Software nach Vorgaben des Anbieters gewartet und aktualisiert wird. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Drittanbieter im Rahmen der Wartung Zugang zu seinen Daten erhalten kann.

Die Treuhänderin kann für seine IT-Dienstleistungen eine Nutzungsgebühr erheben oder Drittgebühren weiterverrechnen.

Übermittelt die Treuhänderin im Namen des Kunden Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Drittparteien oder Behörden, so bleibt der Kunde für den Inhalt dieser Daten
verantwortlich.

Bei all diesen Anwendungen steht die Treuhänderin für eine sorgfältige Erfüllung ihrer Verpflichtungen sowie die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Vorgaben ein. Sie kann aber keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.

5. Ort der Datenbearbeitung

Die Bearbeitung der Daten findet ausschliesslich in der Schweiz oder in einem Drittland statt, das die gesetzlichen Datenschutzvoraussetzungen erfüllt.

Die Auslagerung an einen Unterbeauftragten in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem Land, das gemäss dem geltenden DSG über einen angemessenen Datenschutz verfügt, ist unter der Bedingung zulässig, dass eine vertragliche Vereinbarung gemäss DSG abgeschlossen wird (sog. Auftragsdatenbearbeitungsvertrag, ADV).

6. Unterauftragsverhältnisse mit Subunternehmen

Die Treuhänderin erbringt ihre Leitungen grundsätzlich selbst. Der Einsatz von Subunternehmen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Ein zustimmungspflichtiges Subunternehmerverhältnis liegt vor, wenn die Treuhänderin weitere Auftragsbearbeiter mit der Erbringung sämtlicher oder eines Teils der im Vertrag vereinbarten
Leistungen beauftragt.

Der Auftragsbearbeiter ist verpflichtet, Änderungen im Zusammenhang mit dem Subunternehmen, wie beispielsweise die Hinzuziehung oder Ersetzung eines Subunternehmens, dem Auftraggeber
schriftlich zu melden.
Der Subunternehmer ist sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit auszuwählen. Eine Beauftragung von weiteren Auftragsbearbeiter in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die
gesetzlichen Datenschutzvoraussetzungen erfüllt sind.

Der Auftragsbearbeiter ist verpflichtet, alle datenschutzrechtlichen Pflichten gemäss dem Vertrag auf den Subunternehmer vertraglich zu übertragen und sicherzustellen, dass der Subunternehmer
in vollem Umfang den Datenschutzbestimmungen und vertraglichen Anforderungen entspricht.

7. Schutz- und Nutzungsrechte

Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch die Treuhänderin erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-How verbleiben bei demselben. Die Treuhänderin räumt dem Kunden jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-How ein.
Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Treuhänderin zulässig oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt. Der Kunde darf die ihm von der Treuhänderin überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, nur im unveränderten Zustand verwenden oder, falls er dazu ermächtigt ist, weitergeben. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.

Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet

8. Verschwiegenheit

Die Treuhänderin ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, über die sie im Rahmen der Kundenbeziehung Kenntnis erhält, Stillschweigen zu bewahren.

Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen bei Vorliegen einer Ermächtigung des Kunden zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen der Treuhänderin, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Diese Verpflichtung hindert die Treuhänderin nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden.

9. Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen

Das Honorar wird in der Auftragsbestätigung festgelegt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf den anwendbaren Stundensätzen der Treuhänderin und dem effektiven Zeitaufwand. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. Die Treuhänderin kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Sie kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.

Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind nach Ablauf der Zahlungsfrist auf der Honorarrechnung zur Zahlung fällig.

10. Haftung

Die Treuhänderin steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein.
Die Treuhänderin haftet für Schäden aus ihren Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Für die fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtung ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal die doppelte Höhe des Jahreshonorars für den betroffenen Auftrag beschränkt.

Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist die Treuhänderin von ihrer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.

11. Gewährleistung der Treuhänderin

Wurde die Herstellung eines Werkes im Sinn von Art. 363 OR vereinbart, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch die Treuhänderin. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt die Haftungsbeschränkung gemäss Ziffer 8.

12. Auflösung des Vertrages und deren Folgen

Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden.
Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch den Kunden auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Honorarsätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen.

Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entsteht.

Im Falle einer Kündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen.

13. Unterlagen und Daten

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt die Treuhänderin dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen der Treuhänderin sind kostenpflichtig. Die Treuhänderin ist zwecks Dokumentation ihrer erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten.

Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Die Treuhänderin stellt sicher, dass sie ihre Unterlagen und Daten während zehn Jahren aufbewahrt.

Weiter bildet unsere Datenschutzerklärung ein integrierter Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Unsere Datenschutzerklärung kann auf unserer Homepage (www.kbt.ch) jederzeit eingesehen werden.

14. Allgemeines

Diese AGB können von der Treuhänderin jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten sie als genehmigt.

Letzte Änderung: August 2023.

Die Auftragsbestätigung sowie diese AGB unterstehen schweizerischem Recht.

Für sämtliche sich daraus ergebenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz der Treuhänderin.

Erfüllungsort ist der Sitz der Treuhänderin.